05.05.2022
Eine Ergänzung der UN-Regulierung R 157 erweitert die erste verbindliche internationale Regulierung für die Einführung der „Level 3“-Fahrzeugautomatisierung um die Anwendbarkeit auf Schwerlastfahrzeuge.
Bereits im Januar 2021 ist die UN-Regulierung R 157 Automatischer Spurhalteassistent (ALKS - Automated Lane Keeping System) für PKWs in Kraft getreten. ALKS kann unter bestimmten Bedingungen auf Straßen aktiviert werden, auf denen Fußgänger und Radfahrer verboten sind und die eine physische Trennung zwischen beiden Fahrspuren aufweisen. Die aktuell zulässige Betriebsgeschwindigkeit ist auf maximal 60 km/h beschränkt. Sobald das ALKS aktiviert ist, hat dieses System die Kontrolle über das Fahrzeug. Der Fahrer muss jedoch jederzeit in der Lage sein, auf das System zu reagieren und die Fahrzeugkontrolle wieder zu übernehmen.
Diese Regulierung gilt künftig nicht nur für PKWs, sondern ist mit der Ergänzung der UNECE nun auch auf Schwerlastfahrzeuge wie LKWs und Busse anwendbar. Zusätzlich benötigen die Schwerlastfahrzeuge ein Erkennungssystem, das die Anwesenheit sowie die Verfügbarkeit des Fahrers, um die Kontrolle wieder zu übernehmen, kontrolliert. Über eine Blackbox sollen im Falle eines Unfalls Daten zum Unfallhergang über ein Datenspeichersystem für automatisiertes Fahren (DSSAD) gespeichert werden. Die Ergänzung beinhaltet ebenfalls strengere Anforderungen an Cybersecurity und Software Updates in Übereinstimmung mit den bereits geltenden UN-Regulierungen. Zusätzlich müssen spezifische Anforderungen der Schwerlastfahrzeuge berücksichtigt werden, zum Beispiel über Sensoren die gesamte Länge des Fahrzeugs (Zugmaschine und Anhänger) sowie die Dynamik Schwerlastfahrzeuge (z. B. geringere Bremsfähigkeit im Vergleich zu PKWs).
Diese Ergänzung der UN-Regulierung soll voraussichtlich im Juni 2022 in Kraft treten.